Lenkhilfen

Sollte das Lenken des Fahrzeuges durch eine Armbehinderung eingeschränkt sein ist die Nutzung einer Lenkhilfe vorgeschrieben. Die jeweilige Lenkhilfe (Drehknopf, Lenkradgabel oder Dreizack) wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Sollte das Fahrzeug auch von nicht behinderten Personen gefahren werden, muss der Drehknopf wegklappbar oder abzunehmen sein.


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